Selbst-bestimmungs-gesetz (SBGG)

Das Selbst-bestimmungs-gesetz ist ein neues Gesetz.
Es kann ab 1.11.2024 genutzt werden.
Es ist zum Beispiel für trans*, inter-geschlechtliche, agender und nicht-binäre Menschen.
Sie können damit ihren Geschlechts-eintrag und ihren Vornamen ändern.
Das können sie tun, wenn der Geschlechts-eintrag nicht zum Geschlecht passt.
Vorher gab es dafür das:
Beim Trans-sexuellen-gesetz (TSG) brauchten die Menschen zwei Gutachten.
Sie mussten mindestens zweimal zu Psychiater*innen oder Psycholog*innen.
Sie mussten viel über sich erklären.
Sie mussten viele Fragen beantworten.
Dann mussten sie vor Gericht.
Dort mussten sie wieder erklären:
Das ist mein Geschlecht.
Das ist schon lange so.
Das wird sich nicht ändern.
Sie mussten auch für alles bezahlen.
Das war sehr teuer.

Es gab auch den Paragraph 45b im Personen-stands-gesetz.
Damit konnten Menschen auch Geschlechts-eintrag und Namen ändern.

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