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Leitfaden für Erklärungs-berechtigte

Anleitung für Personen, die ihren Geschlechts-eintrag und ihren Vornamen oder ihre Vornamen nach dem Selbst-bestimmungs-gesetz ändern wollen.

Wann kann ich die Erklärung abgeben?

Das Selbst-bestimmungs-gesetz gilt ab 1.11.2024.
Damit kannst du deinen Geschlechts-eintrag und deinen Vornamen ändern.
Seit dem 01.08.2024 kannst du das anmelden.
Dazu gehst du zu einem Standes-amt.
Du kannst auch einen Brief schreiben.
Das musst du aufschreiben oder sagen:
Ich möchte meinen Geschlechts-eintrag und meinen Vornamen ändern.

Dann machst du einen Termin beim Standes-amt.
Es muss wieder das gleiche Standes-amt sein.
Der Termin darf erst in 3 Monaten sein.
Das sagt das Gesetz.
Der Termin kann auch später sein.
Er darf aber nicht später als in 6 Monaten sein.
Bei dem Termin gibst du die Erklärung ab.

Allgemeine Informationen

Du bist nicht sicher,
ob du jetzt Vornamen und Geschlechts-eintrag ändern möchtest?
Dann lass dir Zeit!
Du kannst zu einer Beratungs-stelle gehen.
Hier findest du welche in Schwerer Sprache: [Link]
Dort kannst du darüber sprechen.
Dort kannst du dich informieren.

Wir haben in dem Text Informationen aufgeschrieben
Die Informationen sind von November 2024.
Wir haben das Selbst-bestimmungs-gesetz gelesen.
Wir haben die Begründung zum Gesetz gelesen.
Wir haben viele Menschen gefragt.
Wir haben aufgeschrieben, was wir wissen.
Es gibt immer wieder neue Informationen.
Wir ändern dann den Text.

Es gibt noch mehr Erklärungen zum Gesetz.
Wir haben sie hier in Schwerer Sprache aufgeschrieben: [Link]

Wir schreiben manchmal: Vorname.
Dann meinen wir auch mehrere Vornamen.
Wir schreiben manchmal: Vornamen.
Dann meinen wir auch nur einen Vornamen.

Wir sagen zu allen: du.
Wir meinen damit alle Menschen.
Auch Systeme.
Das heißt:
In einem Körper sind viele Personen.
Die können zum Beispiel:
– verschiedene Namen haben,
– verschieden alt sein,
– sich an verschiedene Dinge erinnern.
Menschen sagen zu Systemen auch: plurale Personen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So kannst du deinen Geschlechts-eintrag und deinen Vornamen ändern:
Du musst zweimal etwas tun.
Zuerst musst du eine Anmeldung beim Standes-amt machen.
Später musst du die Erklärung abgeben.
Wir zeigen dir, wie das geht.

1. Anmeldung

Du kannst die Erklärung seit dem 1.8.2024 anmelden.
Dazu gehst du zu einem Standes-amt.
Du kannst auch einen Brief schreiben.
Manchmal kannst du das auch über ein Formular machen.
Du kannst die Anmeldung bei jedem Standes-amt machen.
Du musst die Erklärung beim gleichen Standes-amt machen wie die Anmeldung.

In deiner Geburts-urkunde steht ein Ort und ein Standes-amt.
Leute nennen das auch: Geburts-standes-amt.
Dieses Standes-amt trägt die Änderungen ein.
Also deinen neuen Vornamen und deinen neuen Geschlechts-Eintrag.
Dann ist die Änderung gültig.

Ein anderes Standes-amt kann die Änderungen aufschreiben.
Es muss aber alles an das Geburts-standes-amt schicken.
Das dauert etwas Zeit.

Du kannst zu deinem Geburts-standes-amt gehen?
Dann kannst du dort die Anmeldung und die Erklärung machen.
Dann geht alles schneller.

Du bist nicht in Deutschland geboren?
Aber du hast in Deutschland geheiratet?
Oder du hast dich in Deutschland verpartnert?
Dann kannst du zu dem Standes-amt gehen, wo du geheiratet hast.

Du bist nicht in Deutschland geboren?
Und du hast nicht in Deutschland geheiratet?
Du hast dich nicht in Deutschland verpartnert?
Dann kannst du zu dem Standes-amt gehen, wo du wohnst.

Du lebst nicht in Deutschland?
Aber du hast die deutsche Staats-bürgerschaft?
Dann kannst du zur deutschen Auslands-vertretung gehen.
Die ist in dem Land, in dem du lebst.
Im Personen-stands-gesetz in §45b steht bald mehr dazu.
Das Gesetz findest du hier in Schwerer Sprache: [Link]
Dann steht dort, wo du hingehen kannst.

Du möchtest eine Erklärung abgeben?
Du findest kein Standes-amt, wo du das anmelden kannst?
Dann kannst du zum Standes-amt Berlin 1 gehen.
Die Website findest du hier in Schwerer Sprache: [Link]

Du kannst zum Standes-amt gehen.
Dort kannst du deine Erklärung anmelden.
Du kannst auch einen Brief schreiben.
Frag beim Standes-amt, wie du das machen sollst.
Vielleicht gibt es ein Formular.
Da steht drin, was du schreiben sollst.
Manchmal geht das auch online.
Dann kannst du es zu Hause ausfüllen.

Manche Standes-ämter haben Formulare.
Darin steht, was du alles aufschreiben musst.
Du kannst dein Standes-amt fragen, was du aufschreiben sollst.

Du kannst auch einen Brief an das Standes-amt schreiben.
Das musst du in dem Brief schreiben:
– deinen Vornamen und Nachnamen
– deine Adresse
– dein Geburtsdatum und deinen Geburts-ort
Das steht alles auf deinem Personal-ausweis.
Du musst auch schreiben:
Ich möchte meinen Geschlechts-eintrag und Vornamen nach dem Selbst-bestimmungs-gesetz ändern.

Wichtig!
Das musst du nicht schreiben oder sagen:
Warum du deinen Geschlechts-eintrag und deinen Vornamen ändern willst.

Nach der Anmeldung musst du 3 Monate warten.
Das heißt so: Wartefrist.
Du musst mindestens 3 Monate warten.
Du darfst höchstens 6 Monate warten.

Das passiert, wenn du länger als 6 Monate wartest:
Die Anmeldung wird ungültig.
Das bedeutet: du musst die Anmeldung nochmal machen.
Dann musst du nochmal 3 Monate warten.

Nein.
Du musst einen Termin ausmachen.

Frag am besten das Standes-amt, wie du das machen sollst.
Manchmal geht das online.
Manchmal kannst du hingehen und einen Termin ausmachen.

Dein Standes-amt hat keine Termine frei?
Dann kannst du zu einem anderen Standes-amt gehen.
Dann musst du dort eine neue Anmeldung machen.

Manche Standes-ämter sagen:
       Ja, Sie müssen den neuen Geschlechts-eintrag und Vornamen aufschreiben.
Manchmal steht das im Formular.
Dann musst du das aufschreiben.
Aber du kannst dich noch um-entscheiden.
Erst bei der Erklärung musst du dir sicher sein.
Dann musst du deinen neuen Geschlechts-eintrag und Vornamen aufschreiben.

2. Erklärung und Vornamens-bestimmung

Ja.
Du kannst nicht wechseln.
Du hast die Anmeldung bei einem bestimmten Standes-amt gemacht.
Du musst die Erklärung auch bei diesem Standes-amt machen.

Nach der Anmeldung musst du 3 Monate warten.
Das heißt so: Wartefrist.
Du musst mindestens 3 Monate warten.
Du darfst höchstens 6 Monate warten.

Das passiert, wenn du länger als 6 Monate wartest:
Die Anmeldung wird ungültig.
Das bedeutet: Du musst die Anmeldung nochmal machen.
Dann musst du nochmal 3 Monate warten.

Du musst zum Standes-amt hingehen.
Du musst deinen Ausweis mitnehmen.
Du hast in Deutschland geheiratet?
Dann nimm deine Heiratsurkunde mit.
Du hast eine Partnerschaft in Deutschland eingetragen?
Dann nimm die Urkunde über die Verpartnerung mit.

Dann weiß das Standes-amt:
Das muss auch geändert werden.

Du gehst zu deinem Geburts-standes-amt ?
Sie haben dort deine Geburts-urkunde.
Du gehst nicht zu deinem Geburts-standes-amt ?
Dann nimm eine Geburts-urkunde mit.
In der Geburts-urkunde muss dein Geschlechts-Eintrag stehen.

Wenn du die Erklärung machst, dann sagst du zum Beispiel das:
– Ich möchte diesen Vornamen haben.
– Ich möchte diesen Geschlechts-eintrag haben.
– Das passt für mich. Das ist richtig für mich.
– Ich habe mir das gut überlegt.

Diese Geschlechts-einträge kannst du auswählen:
– männlich
– weiblich
– divers
– keine Angabe
Keine Angabe heißt:
Es steht dann kein Geschlechts-eintrag mehr in deinen Daten.

Die Erklärung musst du aufschreiben.
Oder die Leute beim Standes-amt machen das.
Dann musst du das nur unterschreiben.

Da steht zum Beispiel in Schwerer Sprache:
Ich erkläre, dass die Angabe „weiblich“ in meinem Geburtenregistereintrag geändert werden soll, indem sie durch die Angabe „divers“ ersetzt wird.
Das bedeutet:
Mein Geschlechts-eintrag ist weiblich.
Das soll geändert werden.
Das soll jetzt mein Geschlechts-eintrag sein: divers.
Ich habe mir das gut überlegt.

Eine Versicherung bedeutet:
– Ich sage etwas.
– Ich habe mir das gut überlegt.
Das muss ich beim Standes-amt versichern:
– Ich möchte diesen Geschlechts-eintrag.
– Dieser Geschlechts-eintrag passt am besten zu meinem Geschlecht.
– Ich gebe meine Erklärung ab.
– Ich habe mir das gut überlegt.
– Ich weiß, was das bedeutet.

Die Versicherung ist keine eidesstattliche Versicherung.
Das ist Schwere Sprache und heißt:
Du musst das nur sagen oder schreiben.
Du musst keinen Eid ablegen.
Du musst also nicht schwören, dass du die Wahrheit sagst.
Bei der Versicherung machst du eine: Selbst-auskunft.
Das heißt:
Du sagst:
Das ist mein Geschlechts-eintrag.
Der passt zu mir.
Das ist mein Vorname.
Kein Mensch darf sagen: Das ist falsch.

Die Versicherung musst du aufschreiben.
Oder die Leute beim Standes-amt machen das.
Wahrscheinlich steht alles schon in einem Papier
Dann musst du das nur unterschreiben.

Da steht zum Beispiel in Schwerer Sprache:
„Ich versichere,
dass der gewählte Geschlechtseintrag meiner Geschlechtsidentität am besten entspricht.
Ich versichere weiterhin,
dass ich mir der Tragweite der durch meine Erklärung bewirkten Folgen bewusst bin.“
Das bedeutet:
Ich möchte diesen Geschlechts-eintrag.
Dieser Geschlechts-eintrag passt am besten zu meinem Geschlecht.
Ich bekomme einen neuen Geschlechts-eintrag.
Ich habe mir das gut überlegt.
Oder: mein Geschlechts-eintrag wird gestrichen.
Dann ändern sich manche Dinge.
Ich muss manches ändern.
Ich weiß das.

Du kannst deine Vornamen selbst aussuchen.

Aber es gibt eine Regel:
Die Vornamen müssen zum neuen Geschlechts-eintrag passen.
Das entscheidet das Standes-amt.
Namen haben kein Geschlecht.
Das Standes-amt sagt zu manchen Vornamen:

– Das sind weibliche Vornamen.
  Vor allem Frauen und Mädchen haben diese Vornamen.
– Das sind männliche Vornamen.
  Vor allem Männer und Jungen haben diese Vornamen.
– Das sind unisex oder neutrale Vornamen.
  Ganz verschiedene Menschen haben diese Vornamen.

Das sagt das Standes-amt.

Aber:

Ganz verschiedene Menschen können all diese Vornamen haben.

Alle Vornamen passen zu allen Geschlechts-einträgen.

Du kannst sagen: Der Name passt zu meinem Geschlecht.
Es ist dein Vorname.
Er muss für dich passen.
Nur du weißt, ob ein Vorname zu deinem Geschlecht passt.
Die Menschen auf dem Standes-amt sollen das glauben.

Standes-ämter glauben Menschen nicht immer, wenn sie sagen:

Der Vorname passt zu meinem Geschlechts-eintrag.
Du möchtest wissen:

Was sagen Standes-ämter oft, zu welchem Geschlechts-eintrag ein Vorname passt?
Oder du möchtest dem Standes-amt zeigen:
Andere Personen haben den Vornamen und den Geschlechts-eintrag?
Dann kannst du in einem Vornamens-buch nachschauen.
Oder auf einer Website mit Vornamen.

Das Bundes-innen-ministerium sagt:
Mit dem Geschlechts-eintrag weiblich kannst du diese Vornamen haben:
– weibliche Vornamen
– unisex Vornamen
Du kannst auch weibliche und unisex Vornamen haben.
Du darfst keine männlichen Vornamen haben.

Mit dem Geschlechts-eintrag männlich kannst du diese Vornamen haben:
– männliche Vornamen
– unisex Vornamen
Du kannst auch männliche und unisex Vornamen haben.
Du darfst keine weiblichen Vornamen haben.

Mit dem Geschlechts-eintrag divers
oder wenn der Geschlechts-eintrag gestrichen wird,
kannst du diese Vornamen haben:
– männliche Vornamen
– weibliche Vornamen
– unisex Vornamen

Du kannst auch männliche und weibliche und unisex Vornamen haben.
Du kannst auch nur männliche und weibliche Vornamen haben. 
Du kannst auch nur männliche und unisex Vornamen haben. 
Du kannst auch nur weibliche und unisex Vornamen haben. 
Du kannst auch nur weibliche oder nur männliche oder nur unisex Vornamen haben. 
Es gibt viele Möglichkeiten.

Ja.
Du kannst sagen:
Mein alter Vorname soll mein neuer Vorname sein.
Dann musst du vielleicht sagen:
Der Vorname passt zu meinem neuen Geschlechts-eintrag.

Zum Beispiel:
Dein Vorname ist Pascale.
Du bist nicht-binär.
Du möchtest den Geschlechts-eintrag: ohne Eintrag.
Du kannst sagen:
Mein neuer Vorname ist Toni.
Oder du sagst:
Mein Vorname ist weiter Pascale.

Nein.
Du musst beim Selbstbestimmungs-gesetz deinen Geschlechts-eintrag ändern.
Du willst nur deinen Vornamen ändern?
Dann kannst du vielleicht das machen:
Den Vornamen über das Namens-änderungs-gesetz ändern.
Die Änderung musst du begründen.
Du musst dann sagen:
Ich leide sehr unter meinem Namen.

Du kannst so viele Vornamen aussuchen, wie du möchtest.
Es dürfen aber nicht mehr als 5 sein.

Das Bundes-innen-ministerium hat etwas dazu geschrieben.
Sie haben zuerst das geschrieben:
Die Zahl deiner Vornamen muss gleich bleiben.

Jetzt sagt das Bundes-innen-ministerium das:
Die Zahl deiner Vornamen muss nicht gleich bleiben.
Du darfst auch mehr oder weniger Vornamen aussuchen.

Du möchtest mehrere Vornamen?
Dann kannst du später zum Beispiel entscheiden:
Mein 2. Vorname soll mein Ruf-name sein.
Du kannst das dann beim Standes-amt ändern.

Nein.
Im Gesetz steht nichts dazu.
Du kannst so viele Vornamen wie vorher haben.
Du kannst weniger Vornamen als vorher haben.
Du kannst mehr Vornamen als vorher haben.
Du kannst das selbst entscheiden.

Zum Beispiel:
– Du hast nur einen Vornamen?
Du kannst mehr als einen neuen Vornamen aussuchen.
Oder nur einen neuen Vornamen.
– Du hast viele Vornamen?
Du kannst viele Vornamen aussuchen.
Oder nur einen.

Nein.
Sie dürfen nur fragen, wenn sie etwas nicht verstehen.
Zum Beispiel:
Wie wird der Name geschrieben?

Das dürfen sie zum Beispiel nicht fragen:
Möchten Sie wirklich diesen Geschlechts-eintrag?
Sind Sie wirklich ein Mann?
Warum möchten Sie diesen Vornamen?

Du musst keine Bescheinigung mitbringen.
Du brauchst keinen Brief von Ärzt*innen.
Du brauchst keinen Brief von Psycholog*innen.
Das heißt:
Du entscheidest.

Weitere Informationen

Die Anmeldung kostet meistens nichts.
Manche Standes-ämter sagen:
Sie müssen auch für die Anmeldung bezahlen.
Die Erklärung kostet ungefähr 15€ bis 60€.
Die Bescheinigung kostet auch ungefähr 12€ bis 20€.
In der Bescheinigung steht:
Du hast deinen Vornamen und deinen Geschlechts-eintrag geändert.

Ein anderer Mensch übersetzt alles für dich?
Dieser Mensch muss versichern:
Ich übersetze alles richtig.
Versichern heißt hier:
Die Person muss schwören.
Das Versichern kostet manchmal 30€.

Nach der Erklärung musst du deine Dokumente ändern.
Das sind zum Beispiel:
– Personal-ausweis
– Reisepass
– Bankkarte
– Krankenkassen-karte
Das musst du auch bezahlen.

Kommunikation mit dem Standesamt

Du kannst Einspruch einlegen.
Dann sagst du:
Ich finde die Entscheidung vom Standes-amt nicht gut.
Das Standes-amt muss dann nochmal schauen:
Haben wir alles richtig gemacht?

Wie kann ich Einspruch einlegen?
Du kannst einen Brief schreiben.

Juli Heinicke ist Anwältin. 
Juli Heinicke hat ein Muster-schreiben gemacht.
Das heißt:
Juli Heinicke hat einen Text geschrieben.
Den kannst du als Vorlage nehmen.

Das Muster-schreiben von Juli Heinicke kannst du herunterladen:
als PDF
als Word-Dokument

Im Muster-schreiben stehen auch Argumente.
Juli hat Argumente für zwei Themen aufgeschrieben.
1. Ich bin nicht-binär oder inter-geschlechtlich.
Das Standes-amt sagt:
Ihr Wunsch-Vorname ist nicht geschlechts-neutral.
Was kann ich dem Standes-amt sagen, damit es seine Meinung ändert?
2. Das Standes-amt sagt:
Die Zahl Ihrer Vornamen muss gleich bleiben.
Was kann ich dem Standes-amt sagen, damit es seine Meinung ändert?

Du brauchst nur die Argumente für ein Thema?
Dann öffne das Word-Dokument.
Lösche den Punkt 1 oder 2.

Weiter unten findest du noch mehr Hilfe für deinen Text.

Du hast Einspruch eingelegt.
Das Standes-amt weiß nicht,
ob es deinen Vornamen und Geschlechts-eintrag ändern darf?
Dann kannst du sagen:
Fragen Sie das Amts-gericht.
Das sagt Ihnen, ob die Änderung okay ist.
In Schwerer Sprache:
Reichen Sie eine sogenannte Zweifels-Vorlage beim Amtsgericht ein und beantragen Sie, dass das Amtsgericht Ihnen sagen soll, was zu tun ist.
Das kostet dich nichts.

Du hast Einspruch eingelegt.
Das Standes-amt sagt weiter:
Nein.
Wir ändern Ihren Vornamen und Geschlechts-eintrag nicht.
Schreib deinem Amts-gericht.
Oder ruf dort an.
Sag den Personen dort:
Das Standes-amt ändert meinen Vornamen und Geschlechts-eintrag nicht.
Ich stelle einen Antrag.
Ein Antrag ist in dem Fall eine offizielle Forderung.
Mit dem Antrag muss sich ein Gericht beschäftigen.
Was soll der Antrag machen?
Das Amts-Gericht soll dem Standes-amt sagen:
Ändern Sie meinen Vornamen und meinen Geschlechts-eintrag.
In Schwerer Sprache:
Ich beantrage, dass Sie das Standesamt anweisen, die Eintragung im Personenstandsregister nach § 45b PstG vorzunehmen.
Das heißt:
Ich stelle einen Antrag.
Sagen Sie dem Standes-amt, dass es meinen Vornamen und Geschlechts-eintrag ändern soll.
Das Gesetz sagt: Ich habe das Recht darauf.
PstG heißt: Personen-stands-gesetz.
§ heißt: Paragraph.
Hast du wenig Geld?
Dann kannst du beim Amts-gericht einen Gutschein holen.
Der Gutschein heißt: Beratungshilfe-gutschein.
Mit dem Gutschein kannst du Kosten für Beratung und Gericht bezahlen.

Das Standes-amt sagt:
Ihr gewünschter Vorname ist nicht geschlechts-neutral. 
Ich möchte kein Gericht bitten zu entscheiden.

Was kann ich dem Standes-amt schreiben?
Du kannst das in Schwerer Sprache schreiben:
Ich schlage vor, dass ich bei der Gesellschaft für deutsche Sprache ein
            Gutachten über die Frage einhole, ob der von mir gewählte Name
            geschlechtsneutral ist. Bitte teilen Sie mir bis zum … mit, ob Sie ein solches
            Gutachten akzeptieren.
Das heißt:
Ich denke, der Vorname ist geschlechts-neutral.
Ich kann der Gesellschaft für Deutsche Sprache schreiben.
Das ist ein Verein.
Die schreiben ein Gutachten.
In dem Gutachten steht dann:
Der gewünschte Vorname ist geschlechts-neutral.
Oder: Der gewünschte Vorname ist nicht geschlechts-neutral. 
Akzeptieren Sie so ein Gutachten?
Bitte schreiben Sie mir die Antwort bis zu diesem Datum: …
Lösche die … Punkte.
Schreib an die Stelle ein Datum.
Bis zu dem Datum möchtest du eine Antwort haben.
Hinweis: Du solltest mindestens 2 Wochen Zeit geben.

Das Standes-amt sagt:
Sie können keine Anmeldung machen.
Was kann ich dem Standes-amt schreiben?
Du kannst das in Schwerer Sprache schreiben:
Ich fordere Sie daher auf, meine Anmeldung zur Vornamensänderung und zur Änderung des Geschlechtseintrags wie beantragt zu terminieren.
Das heißt:
Geben Sie mir einen Termin für die Anmeldung!

Du kannst dem Standes-Amt das in Schwerer Sprache schreiben:
Ich fordere Sie auf, die Änderung meines Vornamens und meines Geschlechtseintrags wie angegeben einzutragen.
Das heißt:
Ändern Sie meinen Vornamen und Geschlechts-eintrag.
Tragen Sie meine gewünschten Änderungen ein.

Das Standes-amt will meine Änderungen nicht eintragen.
Es soll das Amts-gericht fragen.
Das Amts-gericht soll entscheiden:
Das Standes-amt muss die Änderungen eintragen.
Oder das Standes-amt muss die Änderungen nicht eintragen. 
Das heißt so: Zweifelsvorlage.
Das steht im Gesetz:  § 49 Abs. 2 PStG.
Was kann ich dem Standes-amt schreiben?

Du kannst das in Schwerer Sprache schreiben:
Sollten Sie weiterhin an Ihrer Rechtsauffassung festhalten, bitte ich darum, die Entscheidung des Gerichts herbeizuführen und eine Zweifelsvorlage zu stellen (vgl. § 49 Abs. 2 PStG).

Das Standes-amt will meine Änderungen weiter nicht eintragen.

Sie sollen mir schreiben, ob das ihre endgültige Entscheidung ist.

Ich möchte das als Brief vom Standes-amt haben.

Was kann ich dem Standes-amt schreiben?
Du kannst das in Schwerer Sprache schreiben:
         Sollten Sie weiterhin an Ihrer Rechtsauffassung festhalten, bitte ich um abschließende Mitteilung, dass Sie die beantragte Amtshandlung nicht vornehmen werden.

Das Standes-amt will meine Änderungen weiter nicht eintragen.
Das heißt: Sie lehnen die Änderung ab.
Sie sollen mir schreiben, ob das ihre endgültige Entscheidung ist.
Das heißt dann: Ablehnungs-bescheid.

Sie sollen mir eine Rechts-behelfs-belehrung schicken.
Rechts-behelfs-belehrung heißt:
Sie schreiben meine Rechte auf.
Sie schreiben auch auf, was ich gegen ihre Entscheidung rechtlich machen kann.
Da steht dann, ob ich zu einem Gericht gehen kann mit der Frage:
Hat das Standes-amt Recht?
Oder muss es die Änderung eintragen?
Da steht auch, wie ich das Gericht fragen kann.

Ich möchte das als Brief vom Standes-amt haben.

Was kann ich dem Standes-amt schreiben?
Du kannst das in Schwerer Sprache schreiben:
       Sollten Sie weiterhin an Ihrer Rechtsauffassung festhalten, beantrage ich die Zustellung eines förmlichen Ablehnungsbescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Zusatzinformationen

Content Note / Inhaltswarnung:
Ageismus, Ableismus, Diskriminierung von Personen ohne deutsche Staats-angehörigkeit
Das heißt:
Ab hier kommen diese Diskriminierungs-formen vor.

CN: TIAN*feindlichkeit

Du wohnst in Bayern?
Oder du lebst bald in Bayern?
Und du möchtest deinen Geschlechts-eintrag und Vornamen ändern?
Oder du hast deinen Geschlechts-eintrag und Vornamen schon geändert?
Es ist egal nach welchem Gesetz
– Trans-sexuellen-gesetz, auch TSG genannt
– Personen-stands-gesetz, auch PStG genannt
– Selbst-bestimmungs-ggesetz, auch SBGG genannt
In Bayern wurde eine Regelung geändert.
Sie heißt: Bayrische Melde-daten-verordnung.
Oder auch: GVBI. S. 545.
Das Bayrische Staats-ministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Regelung geändert.
Das gilt seit 10. Oktober 2024.

Die Bayerische Melde-daten-verordnung wurde an 2 Stellen geändert.

Paragraph 6 wurde geändert.
Das heißt auch: § 6.
Was steht da?
In manchen Fällen werden bestimmte Daten an das Landes-kriminal-amt geschickt.
Das Landes-kriminal-amt gehört zur Polizei.
Welche Daten bekommt die Polizei?
– frühere Vornamen
– frühere Geschlechts-einträge
Wann passiert das?
– Wenn du nach Bayern ziehst.
– Wenn du aus Bayern weg-ziehst.
– Wenn du stirbst.
– Wenn du deinen Geschlechts-eintrag änderst.
– Wenn du deinen Namen änderst.

Das steht in Schwerer Sprache hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMeldDV-6 

Paragraph 9 wurde geändert.
Das heißt auch: § 9.
Was steht da?
In manchen Fällen werden bestimmte Daten an die Waffen-erlaubnis-behörde geschickt.
Auf wen trifft das zu?
– Du hast eine Waffen-besitz-erlaubnis.
Das heißt: Du darfst eine Waffe haben.
– Oder du hast ein Waffen-besitz-verbot.
Das heißt: Du darfst keine Waffe haben.
Welche Daten bekommt die Polizei?
– frühere Vornamen
– frühere Geschlechts-einträge
Wann passiert das?
– Wenn du nach Bayern ziehst.
– Wenn du aus Bayern weg-ziehst.
– Wenn du in Bayern um-ziehst.
- Wenn du stirbst.
– Wenn du deinen Geschlechts-eintrag änderst.
– Wenn du deinen Namen änderst.

Verschiedene Vereine haben dazu etwas geschrieben.
LSVD+, BVT* und TIN-Rechts-hilfe haben zusammen eine Stellung-nahme geschrieben: https://www.lsvd.de/de/ct/12813-Stellungnahme-des-LSVD-Verband-Queere-Vielfalt-des-Bundesverband-Trans-und-der-TIN-Rechtshilfe-zur-Aenderung-der-Bayrischen-Meldedatenverordnung 
Die dgti hat auch eine Stellung-nahme geschrieben:  https://dgti.org/2024/10/14/geplante-meldedatenverordnung-bayern/ 

LSVD+
LSVD+ – Verband Queere Vielfalt e. V.
LSVD heißt: Lesben- und Schwulen-verband in Deutschland
Das ist ein Verein.

BVT*
Bundes-verband trans*
Das ist ein Verein.

TIN-Rechts-hilfe
TIN heißt: trans*, inter-geschlechtlich, nicht-binär.
Das ist ein Verein.

dgti*
Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*-Geschlechtlichkeit e.V.
Das ist ein Verein.

Es geht um Personen unter 18 Jahren.
Das Selbst-bestimmungs-gesetz gilt für jedes Alter.
Trotzdem dürfen nicht alle selbst bestimmen:
Ich möchte meinen Vornamen und Geschlechts-eintrag ändern.
Das steht im Gesetz.
Genauer gesagt in Paragraph 3.
Also in § 3 SBGG.

CN: Ageismus

Sie dürfen nicht selbst bestimmen:
Ich möchte meinen Vornamen und Geschlechts-eintrag ändern.
Das müssen ihre gesetzlichen Vertreter*innen machen.
Das sind zum Beispiel die Eltern.

CN: Ageismus

Sie dürfen nicht selbst bestimmen:
Ich möchte meinen Vornamen und Geschlechts-eintrag ändern.
Das müssen ihre gesetzlichen Vertreter*innen machen.
Das sind zum Beispiel die Eltern.

Nicht bei allen Kindern sind die Eltern ihre gesetzlichen Vertreter*innen.
Eltern dürfen allein entscheiden.
Andere gesetzliche Vertreter*innen dürfen das nicht allein.
Das Familien-gericht muss zustimmen.
In Schwerer Sprache: Das Familien-gericht entscheidet, ob die Änderung dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Das heißt:
Das Familien-gericht sagt: 
Dem Kind wird es dadurch nicht schlechter gehen.
Dann sagt es ja zu der Änderung.
Oder es sagt: 
Dem Kind wird es dadurch schlechter gehen.
Dann sagt es nein zu der Änderung.

Das Kind muss aber sagen:
Ja, ich möchte die Änderung.
Das Kind muss dabei sein, wenn die gesetzlichen Vertreter*innen sagen:
Ändert den Vornamen und den Geschlechts-eintrag.
Es ist also wichtig, was das Kind möchte.

Die gesetzlichen Vertreter*innen müssen sagen:
Wir wurden beraten.
Das Kind weiß, was die Änderung bedeutet.
Es weiß, was die Folgen sind.

Die Beratung können zum Beispiel machen:
– Beratungs-stellen für trans*, inter-geschlechtliche, nicht-binäre oder agender Personen
– Träger*innen der Kinder- und Jugend-hilfe
– Kinder- und Jugend-Psychotherapeut*innen
– Vertrauens-lehrer*innen
Beratungs-angebote findest du hier in Schwerer Sprache: Link zu den Beratungsstellen

Wichtig:
– Die Beratung ist keine Pflicht.
– Du brauchst keinen Nachweis, dass du beraten wurdest.
– Das Standes-amt darf nicht nachschauen, wie du beraten wurdest.

Deine gesetzlichen Vertreter*innen sagen:
Nein.
Wir möchten nicht,
dass du deinen Vornamen und deinen Geschlechts-eintrag änderst.
Oder es sagt zum Beispiel nur ein Eltern-teil: Ja.
Und das andere sagt: Nein.
Was kann ich tun?
Du kannst dem Familien-gericht schreiben.
Oder es anrufen.
Das kann auch das Standes-Amt machen.
Das Familien-gericht kann dann entscheiden.
Das Familien-gericht sagt:
Dem Kind wird es dadurch nicht schlechter gehen.
Dann sagt es ja zu der Änderung.
Oder es sagt:
Dem Kind wird es dadurch schlechter gehen.
Dann sagt es nein zu der Änderung.

CN: Ageismus

Sie dürfen selbst bestimmen:
Ich möchte meinen Vornamen und Geschlechts-eintrag ändern.
Aber deine gesetzlichen Vertreter*innen müssen sagen:
Ja, das ist für uns okay.
Deine gesetzlichen Vertreter*innen sind zum Beispiel deine Eltern.
Du musst sagen:
Ich wurde beraten.
Ich weiß, was die Änderung bedeutet.
Ich weiß, was die Folgen sind.

Die Beratung können zum Beispiel machen:
– Beratungs-stellen für trans*, inter-geschlechtliche, nicht-binäre oder agender Personen
– Träger*innen der Kinder- und Jugend-hilfe
– Kinder- und Jugend-Psychotherapeut*innen
– Vertrauens-lehrer*innen
Beratungs-angebote findest du hier in Schwerer Sprache: Link zu den Beratungsstellen

Wichtig:
– Die Beratung ist keine Pflicht.
– Du brauchst keinen Nachweis, dass du beraten wurdest.
– Das Standes-amt darf nicht nachschauen, wie du beraten wurdest.

Was ist, wenn meine gesetzlichen Vertreter*innen nein sagen?
Deine gesetzlichen Vertreter*innen sagen:
Nein.
Wir möchten nicht,
dass du deinen Vornamen und deinen Geschlechts-eintrag änderst.
Oder es sagt zum Beispiel nur ein Eltern-teil: Ja.
Und das andere sagt: Nein.
Dann fragt dich das Standes-amt:
Möchtest du, dass das Familien-gericht entscheidet?

Du möchtest, dass das Familien-gericht entscheidet?
Dann fragt das Standes-amt das Familien-gericht.
Das Familien-gericht sagt:
Dir wird es dadurch nicht schlechter gehen.
Dann sagt es ja zu der Änderung.
Oder es sagt:
Dir wird es dadurch schlechter gehen.
Dann sagt es nein zu der Änderung.

Du möchtest nicht, dass das Familien-gericht entscheidet?
Dann fragt das Standes-amt das Familien-gericht nicht.
Du kannst deinen Vornamen und deinen Geschlechts-eintrag nicht ändern.

Du hast eine gesetzliche Betreuung.
Und du bist geschäfts-fähig.
Das heißt:
– Du kannst selbst Geschäfte machen.
– Du darfst selbst einen Vertrag unterschreiben.
– Oder etwas kaufen.
Dann darfst du selbst bestimmen:
Ich möchte meinen Vornamen und Geschlechts-eintrag ändern.

CN: Ableismus

Du hast eine gesetzliche Betreuung.
Und du bist nicht geschäfts-fähig.
Das heißt:
Du kannst nicht zu einem Amt gehen und selbst etwas ändern.
Zum Beispiel deinen Vornamen.

Deine Betreuung muss das erlauben.
Dann darfst du nicht selbst bestimmen:
Ich möchte meinen Vornamen und Geschlechts-eintrag ändern.
Das müssen deine gesetzlichen Betreuer*innen bestimmen.
Und das Betreuungs-gericht muss dazu ja sagen.
– Das Betreuungs-gericht sagt:
Sie wollen das wirklich.
Dann sagt es:
Ihre gesetzliche Betreuung darf bestimmen,
dass Sie Ihren Vornamen und Geschlechts-eintrag ändern.
– Oder es sagt:
Sie wollen das nicht wirklich.
Dann sagt es:
Ihre gesetzliche Betreuung darf nicht sagen,
dass Sie Ihren Vornamen und Geschlechts-eintrag ändern.

Du musst nicht dabei sein, wenn deine gesetzliche Betreuung bestimmt:
Ändert den Vornamen und den Geschlechts-eintrag!
Aber du darfst dabei sein.

CN: Ableismus

– Du kannst nicht gut lesen?
– Du kannst nicht gut schreiben?
– Du kannst nicht gut sprechen?
– Du sprichst keine Laut-sprache?
– Du verwendest Gebärden-sprache?

Es hilft, wenn du das mitteilst.
Das kannst du zum Beispiel machen,
wenn du den Termin für die Änderung machst.
Es kann sein, dass du Ableismus erlebst.

Manche Menschen denken zum Beispiel:
Du bist behindert. 
Du kannst nicht über dich selbst bestimmen.
Ich kann dich beim Sprechen nicht gut verstehen. 
Du kannst nicht über dich selbst bestimmen.
Das ist ableistisch.
Es kann helfen, wenn du mitteilst, wie du kommunizierst.
Zum Beispiel, dass du eine Kommunikations-hilfe benutzt.
Eine Kommunikations-hilfe ist zum Beispiel ein Talker.
Oder wenn du mit Gebärdensprache kommunizierst.
Dann kann sich das Standes-amt darauf vorbereiten.

Dann brauchst du eine Person zum Übersetzen.
Du musst der Person vertrauen.
Die Person übersetzt alles für dich.
Die Person sagt auf Deutsch, was du in deiner Sprache sagst.
Diese Person muss versichern:
    Ich übersetze alles richtig.
Versichern heißt hier:
Die Person muss schwören.
Das Versichern kostet manchmal 30€.

CN: Diskriminierung von Personen ohne deutsche Staats-angehörigkeit

Wichtig:
Du hast keinen deutschen Pass?
Du willst deinen Geschlechts-eintrag und deinen Vornamen in Deutschland ändern?
Dann geht das nur für manche Personen. 🟡

Wann geht das?
– Wenn du in Deutschland lebst
– Und wenn du einen gültigen Aufenthalts-titel hast
– Und wenn du deutsches Recht wählst

Wann kannst du deutsches Recht wählen?
Wenn dein Lebens-mittelpunkt in Deutschland ist.

Was heißt Lebens-mittelpunkt?
Menschen sagen dazu auch: gewöhnlicher Aufenthalt.
Das bedeutet:
Du bist längere Zeit in Deutschland.
Du bist nicht nur für einen kurzen Besuch in Deutschland.
Dein Leben ist in Deutschland.
Zum Beispiel:
– Du wohnst in Deutschland.
– Du arbeitest in Deutschland.
– Deine Familie lebt in Deutschland und du bist oft und lange da.
– Deine Freund*innen leben in Deutschland und du bist oft und lange da.

Was bedeutet: Deutsches Recht wählen?
Eigentlich gilt das Heimat-recht.
Das sind die Gesetze von dem Land, wo du deine Staats-angehörigkeit hast.
Du willst in Deutschland Geschlechts-eintrag und Vornamen ändern?
Dann musst du dafür deutsches Recht wählen.
Dann gelten dafür die Gesetze in Deutschland.
Das steht in deutschen Gesetzen.
In Schwerer Sprache: Art. 7a Abs. 2 EGBGB.
Das heißt: Artikel 7a Absatz 2 im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

Du sagst dem Standes-amt:
   Ich wähle deutsches Recht.
Das musst du bei der Anmeldung sagen.
Das Standes-amt muss dazu ja sagen.
Du bekommst eine Urkunde.
Das ist ein Papier.
Auf dem steht, dass du offiziell deutsches Recht wählst.

Dann kannst du einen Ergänzungsausweis holen.
Das ist fast wie ein Personal-ausweis.
Den kannst du oft statt deinem Personal-ausweis zeigen.
Oder du zeigst beide.
Du kannst selbst aussuchen, was auf deinem Ergänzungsausweis steht:
– Vorname
– Geschlecht oder Geschlechts-eintrag
– Pronomen
Den Ergänzungsausweis bekommst du bei der dgti.
Hier findest du Informationen in Schwerer Sprache dazu.

dgti steht für: Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V.
Das ist ein Verein.
Er setzt sich dafür ein, dass bestimmte Gruppen von der Gesellschaft akzeptiert werden.
Diese Gruppen sind zum Beispiel
– trans* Menschen
– inter-geschlechtliche Menschen
– nicht-binäre Menschen
– agender Menschen
Und dafür, dass  alle Geschlechter gleich viel wert sind.

Beratungs-Angebote findest du hier in Schwerer Sprache.


Hier findet ihr bald das Glossar.

Das ist eine Art Wörter-buch für schwere Wörter.

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Wendet euch gerne an Beratungsstellen in eurer Nähe

Hier findet ihr weitere Anleitungen und Hinweise zur Nutzung des SBGG

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Eine Liste mit Hinweisen zur Umsetzung des Gesetzes bei einzelnen Standesämtern findet ihr hier

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