Manche Menschen dürfen nicht alles selbst entscheiden:
– Kinder
– Jugendliche
– manche Menschen mit Behinderung
Diese Menschen haben oft eine gesetzliche Vertretung.
Bei Kindern und Jugendlichen sind das meistens die Eltern.
Wenn es nicht die Eltern sind, ist es ein Vormund.
Bei Erwachsenen ist es eine gesetzliche Betreuung.
Diese Menschen machen die gesetzliche Vertretung.
Sie entscheiden zum Beispiel:
Das ist gut für dich.
Du darfst deinen Geschlechts-eintrag ändern.
Oder:
Das ist schlecht für dich.
Du darfst deinen Geschlechts-eintrag nicht ändern.
Das dürfen sie eigentlich nicht alleine entscheiden.
Sie müssen das mit dir entscheiden.